Jagdgenossenschaft Sachsenkam


Einladung

Die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Sachsenkam findet am Donnerstag, 23.02.2012 um 20:00 Uhr im Gasthof Neuwirt statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Bericht des Kassiers
  4. Entlastung der Vorstandschaft
  5. Verwendung der Jagdpacht
  6. Neuwahl des Kassiers
  7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Eingeladen sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Sachsenkam sowie die Jagdpächter und alle bei uns aktiven Jäger.

Sachsenkam, 14.02.2012
Martin März
Jagdvorsteher


Definition:
Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang eine bestimmte Mindestfläche umfassen. Die Jagdgenossenschaft entsteht kraft Gesetzes.
 
Aufgaben:
Die Jagdgenossenschaft beschließt u.a. über die Art der Jagdnutzung, über die Art der Verpachtung (z. B. öffentliche Ausbietung, freihändige Vergabe), über die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung und über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung. Die Jagdgenossenschaft stellt eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes dar. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht der Jagdbehörden. Diese Aufsicht ist eine Rechtsaufsicht und ist darauf beschränkt, dass die Jagdgenossenschaft ihre normativen Aufgaben und Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt.Die Jagdgenossenschaft wählt einen Jagdvorstand, welcher die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt.Beschlüsse der Jagdgenossenversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
 
Rechtsgrundlagen:
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG)
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
 
Jadgvorsteher:
Martin März  Tel:08021-1382
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